Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt FestsetzungOnline erledigen

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

    • der Feststellung der Vaterschaft
    • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

    Feststellung der Vaterschaft

    • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
    • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    • Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
    • Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6790505095e9ffbec8b40602efea1f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Wichtig sind zudem Gerichtsbeschlüsse, Vergleiche oder Urkunden über den Unterhalt und die Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.  

    Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
    Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

    Fristen

    Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Für die Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    • Gerichtskosten
    • Rechtsanwaltskosten
    • beides richtet sich nach dem Streitwert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt  Bremen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de