vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Baumschutz

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Eine hohe Anzahl an täglich eingehenden Fällanträgen in Kombination mit krankheitsbedingt hohen Ausfallzeiten und dem Urlaubszeitraum führt leider zu starken Verzögerungen in der Bearbeitungszeit bereits vorliegender sowie neu eingehender Anträge. Es ist mit Bearbeitungszeiten von mindestens 12 Wochen zu rechnen. Wir bitten in diesem Zeitraum von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

    • Umsetzen der Baumschutzsatzung
    • Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Innenbereich zur
    • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
    • Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
    • Abwehr schädlicher Einwirkungen
    • Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
    • Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
    • Schaffen von Zonen der Ruhe und Erholung
    • Erhalt der Lebensräume für Tiere

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fca197cd099673c6d6e95b594eda8c2d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt.baumschutzsatzung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein formloser schriftlicher Antrag an das Umweltamt Dortmund, Brückstr. 45, 44135 Dortmund zu richten.

    Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 49 Landesnaturschutzgesetz; Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom

    02.06.2006

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Unter der Voraussetzung der Vollständigkeit der Angaben im Antrag ist mit einem Bescheid innerhalb von 4

    Wochen zu rechnen.

    Das Umweltamt muss bei unvollständigen Antragsangaben die noch fehlenden Unterlagen schriftlich nachfordern. In diesen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Bescheide nach der Baumschutzsatzung sind gebührenpflichtig. Anzahl der Bäume ohne Ortsbesichtigung / mit Ortsbesichtigung

    1 Baum 80 € / 100 €

    2-3 Bäume 92 € / 113 €

    4-6 Bäume 102 € / 123 €

    7-10 Bäume 111 € / 132 €

    11-20 Bäume 122 € / 142 €

    über 20 Bäume 131 € / 154 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de