Genehmigung zum Baumfällen
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Informationen zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Düren und Verfahrensweise zum Fällbegehren.
Die Baumschutzsatzung schützt folgende Bäume im Stadtgebiet Düren:
a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume) - liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend;
b) mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt;
c) Bäume mit einer Summe der Stammumfänge von mindestens 100 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens drei Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren;
Diese Satzung gilt auch für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vorliegen sowie für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen.
In der Stadt Düren sind alle Bäume, unabhängig von Art und Sorte, geschützt, falls sie die o.a. Vorgaben erfüllen.
Möchte ein/e Bürger*in in der Stadt Düren einen oder mehrere geschützte Bäume fällen, so bedarf es vorab einer schriftlichen Genehmigung durch die Stadt Düren. Der entsprechende Antrag kann sowohl online oder in schriftlicher Form an die Stadt Düren gerichtet werden. Den Onlineantrag finden Sie rechts unter Onlinedienstleistung. Hierzu melden Sie sich einfach kurz in unserem Portal an.
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Ansprechpartner
Amt für Tiefbau und Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02421 25-2651
E-Mail: tiefbauamt@dueren.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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In der unter Downloads zu findenen Baumschutzsatzung, finden sie alle Informationen, wann und in welchen Fällen ein Antrag notwendig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Düren -Baumschutzsatzung-
Seit dem 06.11.1985, in Kraft getreten am 14.11.1985, gibt es in Düren die Satzung zum Schutz des Baumbestandes. Nach einer Überarbeitung der Satzung wegen notwendiger Anpassungen an die nun gültigen Gesetze wurde diese dann am 27.06.2014 in Kraft gesetzt.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017
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