vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Genehmigung zum Baumfällen

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Bereits seit 1986 werden durch die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Alsdorf (Baumschutzsatzung)" Laub- und Nadelbäume im innerstädtischen Bereich geschützt.
    Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm einen Stammumfang von 30 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mehr als 70 cm beträgt. Obstbäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung.

    Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung (Fällgenehmigung) beantragt werden. In diesen Fällen können Sie als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter diese Fällgenehmigung direkt hier online beantragen. Sind Sie nicht Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter oder wollen Sie den Antrag nicht online einreichen, dann können Sie einen Antrag auf der rechten Seite unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen. Dieser Antrag ist dann ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten unterschrieben beim zuständigen Amt oder Sachbearbeiter (siehe Einrichtungen und Kontakte) einzureichen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 61 - Amt für Planung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    A 61 - Amt für Planung und Umwelt

    Adresse

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    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

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    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf, Tarif Nr. 3 bzw. 10. b) sowie des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 werden die Gebühren wie folgt erhoben:

    für den Ortstermin: je angefangene halbe Stunde 35,00 Euro.

    für die schriftliche Bescheiderteilung: je angefangene halbe Stunde 24,00 Euro.

    Bei einem ablehnenden Bescheid werden nur 50 % der üblichen Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Kann geschützter Baumbestand aufgrund einer Baumaßnahme nicht erhalten bleiben, so ist ein entsprechender Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de