Genehmigung zum Baumfällen
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Bereits seit 1986 werden durch die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Alsdorf (Baumschutzsatzung)" Laub- und Nadelbäume im innerstädtischen Bereich geschützt.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm einen Stammumfang von 30 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mehr als 70 cm beträgt. Obstbäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung.
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung (Fällgenehmigung) beantragt werden. In diesen Fällen können Sie als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter diese Fällgenehmigung direkt hier online beantragen. Sind Sie nicht Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter oder wollen Sie den Antrag nicht online einreichen, dann können Sie einen Antrag auf der rechten Seite unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen. Dieser Antrag ist dann ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten unterschrieben beim zuständigen Amt oder Sachbearbeiter (siehe Einrichtungen und Kontakte) einzureichen.
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Kosten
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Auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf, Tarif Nr. 3 bzw. 10. b) sowie des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 werden die Gebühren wie folgt erhoben:
für den Ortstermin: je angefangene halbe Stunde 35,00 Euro.
für die schriftliche Bescheiderteilung: je angefangene halbe Stunde 24,00 Euro.
Bei einem ablehnenden Bescheid werden nur 50 % der üblichen Gebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kann geschützter Baumbestand aufgrund einer Baumaßnahme nicht erhalten bleiben, so ist ein entsprechender Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017
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