Genehmigung zum Baumfällen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie geschützte Bäume fällen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Baumschutzsatzung. Gleiches gilt, wenn Sie Bäume oder Teile davon derart beschneiden wollen, dass hierdurch ihr Aussehen wesentlich verändert oder ihr weiteres Wachstum beeinträchtigt wird. Beachten Sie bitte, dass zu den Baumteilen neben den oberirdischen Teilen auch die Baumwurzeln zählen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Das Formular finden Sie weiter unten im Downloadbereich. - Eine Angabe zu den Standorten der Bäume
Wenn der Antragsgrund ein Bauvorhaben ist, wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in dem sowohl das geplante Bauvorhaben als auch die auf dem Baugrundstück vorhandenen Bäume, ihr Standort, ihre Art, ihr Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Erdbo - Aussagekräftige Fotos
von den zur Entfernung oder Veränderung beantragten Bäumen. Weiterhin - wenn möglich - Fotos, die diese Bäume in ihrer Umgebung zeigen. - Eine rechtsverbindliche Erklärung
zu den grundstücksbezogenen Eigentumsverhältnissen. - Zusätzlich bei Bauvorhaben
einen Baustelleneinrichtungsplan sowie gegebenenfalls einen Wiederbegrünungsplan: Der Baustelleneinrichtungsplan umfasst unter anderem die Baustellenerschließung, die Standorte und den Einsatzbereich von Baukränen und Baumaschinen, die Standorte von Stell - Hinweise zur Antragsstellung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Entfernung oder Veränderung von satzungsgeschützten Bäumen spätestens zwei Monate vor der geplanten Durchführung der Maßnahme schriftlich unter Darlegung der Gründe mit allen Unterlagen und in digitaler Form per E-Mail b
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung satzungsgeschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 193,19 Euro erhoben.
Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine "baumabhängige Gebühr" in Höhe von 40,01 Euro entrichtet werden.
Für die komplette Ablehnung Ihres Antrages zur Entfernung oder Veränderung satzungsgeschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.
Bei einer teilweisen Ablehnung wird zusätzlich zur Grundgebühr von 193,19 Euro und der baumabhängigen Gebühr für die zur Fällung oder Veränderung erlaubten Bäume eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben.
Berechnungsbeispiele finden Sie in den FAQ.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017