vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die wichtigsten Informationen der Baumschutzsatzung in Kürze:
    Geschützte Bäume
    • Einzelne Bäume sind geschützt mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 100 cm über dem Erdboden.
    • Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt und ein Stamm einen Mindestumfang von 35 cm aufweist.
    • Ebenfalls geschützt sind nachfolgend namentlich aufgeführte Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden:
      Buchsbaum (Buxus), Magnolie (Magnolia), Stechpalme (Ilex) sowie Weiß- und Rotdorn (Crataegus).
    Nicht geschützte Bäume
    • Ausgenommen von dieser Satzung sind nachfolgend namentlich aufgeführte Bäume: Baumweide (Salix), Birke (Betula), Erle (Alnus), Hybridpappel (Populus).
      Nicht unter diese Satzung fallen sämtliche ebenfalls sämtliche Nadelbäume, Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
      Die hier aufgeführten Bäume können im Zusammenhang mit einem Fällgenehmigungsantrag / Fällgenehmigungsverfahren nicht als Ersatzpflanzungen anerkannt werden.

    Baugenehmigungen sind beim Fachdienst Bauaufsicht zu beantragen. Ergibt sich aufgrund eines Bauvorhabens die zwingende Notwendigkeit, geschützte Bäume fällen zu müssen oder in den geschützten Baumbestand einzugreifen, so ist dies zusammen mit dem Bauantrag zu beantragen. Über den Antrag wird dann automatisch im Baugenehmigungsverfahren entschieden.

    Als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsberechtigte haben Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Befreiung oder Ausnahme von der Baumschutzsatzung zu stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_68a230867b4f02937d2fbfdfe857c0ef

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-590

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 13

    E-Mail: Planung.Gruen@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grün- und Freiflächenmanagement, Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Grundstücksklausel
    • Alle Bäume - ausgenommen die ebenfalls geschützten Bäume ab einem Stammumfang von 40 cm, und mehr - auf bebauten und zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bis zu einer Flächengröße von 250 qm sind von dieser Satzung ausgenommen und stellen keine geschützten Bäume dar; sie können ohne Genehmigungsantrag gefällt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de