Genehmigung zum Baumfällen
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Sie in Ihrem Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen oder beschneiden möchten, der weiter als vier Meter von einem Wohn- oder Geschäftsgebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Nach dem Fällen eines Baumes ist im Regelfall die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.
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Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 201 88-59558
E-Mail: unb@umweltamt.essen.de
erforderliche Unterlagen
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- Formloser Antrag mit Beschreibung und Begründung
- Fotos des Baumes
- Grundstücksplan
Formulare
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Voraussetzungen
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- Das Grundstück, auf dem der Baum steht, ist Ihr Eigentum oder Sie sind bevollmächtigt
- Es handelt sich um eine Baumart, die geschützt ist (Laubbaum, Eibe, Ginkgo) und für die deshalb eine Genehmigung nötig ist
- Die Entfernung zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude ist größer als 4 m
- Der Stammumfang ist größer als 80 cm
Rechtsgrundlage(n)
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Baumschutzsatzung Stadt Essen
Verfahrensablauf
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Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist,
- prüft das Umweltamt die eingereichten Antragsunterlagen,
- schaut sich ein*e Mitarbeiter*in den zu fällenden/beschneidenden Baum persönlich an (Ortsbegehung),
- erhalten Sie eine Nachricht über die Entscheidung des Umweltamtes sowie über ggf. anfallende Kosten.
- Sofern Sie eine Genehmigung erhalten haben, überprüft ein*e Mitarbeiter*in nach einiger Zeit, ob Sie die ggf. von Ihnen geforderte Ersatzbepflanzung vorgenommen haben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Referat N II 1 am 27.06.2017
Stichwörter
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