Waffen - Beantragung Kleiner Waffenschein
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Auf Antrag kann eine Erlaubnis zum Führen einer erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe erteilt werden.
Der Erwerb und Besitz einer solchen Waffe ist frei für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, lediglich das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums ist erlaubnispflichtig.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung
besitzen.
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein.
Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
Persönliche Eignung
Sie müssen persönlich geeignet sein.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Wesel
- : 90,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
- Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.03.2023
Stichwörter
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