Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Das Standesamt der Stadt Petershagen beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Petershagen verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

    Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

    • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.

    In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles. Er wird den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die ausgestellten Sterbeurkunden auftragsgemäß im Empfang nehmen.

    Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    E-Mail: standesamt@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der Verstorbenen/des Verstorbenden
    • je nach Familienstand Geburts- oder Eheurkunde, Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben)

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de