Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Das Standesamt der Stadt Löhne beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Löhne verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Ist die Person zu Hause verstorben, so ist
- jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.
Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
- schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
- ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
- ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
- ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
- §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Löhne
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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