Bescheinigung über die Anzeige eines TodesfallesOnline erledigen

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Standesamt der Stadt Löhne beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Löhne verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

    Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

    • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

    Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ef0e70da04b3aa888a06b6f1dce4028

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
    • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
    • ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
    • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    §7 Abs. 2 PStV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (z.B. für Bestattung, Krankenkasse, Rente).

    Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Gemäß Tarifstelle 22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Löhne kostet die erste Urkunde 15,00 Euro, jede weitere Urkunde 7,50 Euro.

    Den Urkundenservice des Standesamtes Löhne finden Sie in der Rubrik "verwandte Dienstleistungen".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de