Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Standesamt der Stadt Löhne beurkundet den Tod (Sterbefall) von Personen, die in der Stadt Löhne verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

    Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

    • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

    Ist die Person im Krankenhaus, Seniorenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Seniorenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: standesamt@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

    • Geburtsurkunde des bzw. der Verstorbenen,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung),
    • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),
    • ggf. Eheurkunde der letzten Ehe
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
    • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
    • ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • § 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
    • §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 37 - 44 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de