Anzeige eines Sterbefalls
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.
Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbefallanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.
In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:
- jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
- die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat,
- jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.
Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt
- bei ungeklärtem Tod Leichenfreigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft
Rechtsgrundlage(n)
§7 Abs. 2 PStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an, wenn es sich um einen Haussterbefall handelt.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen - in der Regel über den Bestatter - ein.
- Nach der Beurkundung werden die vorgelegten Dokumente und die beantragten Sterbeurkunden incl. der Gebührenrechnung abgeholt.
Fristen
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Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Sterbeurkunde: 10,00€
- jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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