Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des GeburtsnamensOnline erledigen

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namenserteilung von Kindern
    • Namensbestimmung von Kindern
    • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Wenden Sie sich gerne direkt mit Ihrem Anliegen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Standesamt Löhne.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7d077c894e6d02f6b55a3239f5b3ed3b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde oder
    • Sorgesrechtsnachweis

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß der Tarifstelle 2.2.2 (Personenstandswesen) der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

    • 21,00 Euro für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften bzw.
    • 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
    • 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
    • 30,00 Euro für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de