Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Durch die Überwachung der nachfolgend aufgeführten Betriebe und Einrichtungen wird sichergestellt, dass die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel den Anforderungen entsprechen und alle Personen die Arzneimittel oder Betäubungsmittel in den Verkehr bringen über die jeweils erforderliche Ausbildung verfügen.
Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen
- in denen Arzneimittel gelagert werden:
Apotheken, Krankenhäuser, Rettungswachen, Alten- und Pflegeheime, Heime für behinderte Erwachsene, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Hospize, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte, Bioläden, Sexshops, Wochenmärkte; - die Betäubungsmittel lagern:
Apotheken, Krankenhäuser, Heime, Rettungswachen; sowie Arztpraxen;
Zum Schutz vor unlauterer oder irreführender Werbung wird die Werbung für Arzneimittel und Heilverfahren in Print- und sonstigen Medien überwacht.
Um die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken, werden im Rahmen der Sozialpharmazie verschiedenen Erhebungen durchgeführt, Daten gesammelt und ausgewertet
Anerkennung und Abnahme folgender Sachkenntnisse:
- Prüfung der Kenntnisse angehender Pharmazeutisch-technischer Assistenten
Bei der Apotheken- und Arzneimittelüberwachung können folgende Erlaubnisse und Genehmigungen beantragt werden:
- Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
- Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken
- Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke
- Anzeige des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie des Versands außerhalb von Apotheken
- Genehmigung der Verwaltung einer oder mehrerer Apotheke(n)
- Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Krankenhäusern gem. § 14 Abs. 5 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten
- Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Einrichtungen nach § 1 Heimgesetz gem. § 12a Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
- Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
- Versicherung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen
Formulare
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Voraussetzungen
- Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
- Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hochsauerlandkreis
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
- Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
- Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
- Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023