Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Durch die Überwachung der nachfolgend aufgeführten Betriebe und Einrichtungen wird sichergestellt, dass die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel den Anforderungen entsprechen und alle Personen die Arzneimittel oder Betäubungsmittel in den Verkehr bringen über die jeweils erforderliche Ausbildung verfügen.

    Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen

    • in denen Arzneimittel gelagert werden:
      Apotheken, Krankenhäuser, Rettungswachen, Alten- und Pflegeheime, Heime für behinderte Erwachsene, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Hospize, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte, Bioläden, Sexshops, Wochenmärkte;
    • die Betäubungsmittel lagern:
      Apotheken, Krankenhäuser, Heime, Rettungswachen; sowie Arztpraxen;

    Zum Schutz vor unlauterer oder irreführender Werbung wird die Werbung für Arzneimittel und Heilverfahren in Print- und sonstigen Medien überwacht.

    Um die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken, werden im Rahmen der Sozialpharmazie verschiedenen Erhebungen durchgeführt, Daten gesammelt und ausgewertet


    Anerkennung und Abnahme folgender Sachkenntnisse:

    • Prüfung der Kenntnisse angehender Pharmazeutisch-technischer Assistenten

     

    Bei der Apotheken- und Arzneimittelüberwachung können folgende Erlaubnisse und Genehmigungen beantragt werden:  

    • Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrerer Apotheke(n)
    • Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken
    • Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke
       
    • Anzeige des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie des Versands außerhalb von Apotheken
       
    • Genehmigung der Verwaltung einer oder mehrerer Apotheke(n)
    • Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Krankenhäusern gem. § 14 Abs. 5 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten
    • Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Einrichtungen nach § 1 Heimgesetz gem. § 12a Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten

     

     

     

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e2b0eb95bf7e83f0ee579a6ff6e8456

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochsauerlandkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 27

    59872 Meschede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931944435

    Fax: 02919426222

    E-Mail: Arzneimittel@hochsauerlandkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Arzneimittel- und Apothekenüberwachung (SGB 37/4)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Arzneimittel- und Apothekenüberwachung (SGB 37/4)

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
    • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
    • Versicherung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

    • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
    • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
    • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    • Apothekengesetz
    • Apothekenbetriebsordnung
    • Arzneimittelgesetz
    • Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
    • Betäubungsmittelgesetz
    • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

    Verfahrensablauf

    1. Sie reichen Ihren Antrag ein
    2. Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
    3. Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
    4. Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
    5. Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus

    Fristen

    Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.

    Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de