Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

    Apotheken und bis zu drei Filialapotheken dürfen nur mit einer gültigen Erlaubnis betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke werden vom Apothekengesetz (ApoG) bestimmt. Nach § 2 ApoG müssen sowohl persönliche als auch räumliche Voraussetzungen erfüllt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e8fb175c4d5c0d6bd0ce9b1886173b2

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9d06e873706394548f81acc49ee294a

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 16

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0282185332

    Fax: 0282185530

    E-Mail: gesundheitsangelegenheiten@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke Abhängig von der Betriebsform der Apotheke sind unterschiedliche Antragsunterlagen erforderlich (siehe Downloads)

    Voraussetzungen

    • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
    • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
    • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 11a Apothekengesetz (ApoG)
    • § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
    • § 17 Absatz 2a und 2b Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

    Verfahrensablauf

    1. Sie reichen Ihren Antrag ein
    2. Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
    3. Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
    4. Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
    5. Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus

    Fristen

    Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke (mit bis zu drei Filialen) 250,00 Euro - 2.500,00 Euro (abhängig vom Zeitaufwand) Ablehnung oder Rücknahme der Apothekenerlaubnis hierfür werden ebenfalls zeitabhängig Gebühren erhoben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de