Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
Apotheken und bis zu drei Filialapotheken dürfen nur mit einer gültigen Erlaubnis betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke werden vom Apothekengesetz (ApoG) bestimmt. Nach § 2 ApoG müssen sowohl persönliche als auch räumliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
- Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
Rechtsgrundlage(n)
- § 11a Apothekengesetz (ApoG)
- § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
- § 17 Absatz 2a und 2b Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
- Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
- Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
- Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023
Stichwörter
Hinweise für Kleve