Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Anzahl und Art der für die Baulasteintragung erforderlichen Pläne ergeben sich aus dem Baulastantrag. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Sachbereich Baulasten abzustimmen, welche Pläne benötigt werden. In jedem Falle ist mindestens ein Lageplan bzw. Katasterplan in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Neben der Eigentümerin/dem Eigentümer sind auch die in der II. Abteilung des Grundbuchs verzeichneten Berechtigten mit eigentümerähnlicher Stellung (wie z.B. Erbbauberechtigte, Auflassungsberechtigte, Nacher[1]ben) zu beteiligen. Für jede weitere Beteiligte/jeden weiteren Beteiligten ist eine zusätzliche Ausfertigung der Pläne erforderlich.
Sollte ein Lageplan erforderlich sein, so muss dieser entsprechend § 18 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) von einer Behörde, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen (hier: Vermessungs- und Katasteramt) oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin
oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mindestens im Maßstab l: 500 angefertigt sein.Die Baulastfläche ist grün schraffiert anzulegen und zu bemaßen. Bei mehreren Flächen sind diese durchzu[1]nummerieren und zu bezeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Solzbacher 02224/184-109.
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erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag inklusive Lageplan, Grundriss, Katasterplan, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Vollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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