Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung)

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    nicht angegeben

    Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt (Übernahmeerklärung), damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_bb2fcdde27d79ccc84341dda0f4b5500

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechtliche Bauaufsicht/Anträge

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02156/949-0

    Fax: 02156/949-100

    E-Mail: Bauenundwohnen@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Amtlicher Lageplan (bei Baulasten ohne Flächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster) des zu belastenden Grundstücks, mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche in der Regel in 4-facher Ausfertigung, ggf. Handelsregisterauszug bei Gewerbeeigentümer, ggf. notarielle Vollmachten

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Unterzeichnende der Baulastverpflichtung müssen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte des Grundstückes sein.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Baulastverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und kann dann nach Terminabsprache von dem Baulastverpflichtenden vor der Bauaufsichtsbehörde unterzeichnet werden. Danach erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde die Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

     

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 14 Tagen

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Je nach Verwaltungsaufwand: 50,00€ bis 250,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de