Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung)
Hinweise für Willich
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt (Übernahmeerklärung), damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Unterzeichnende der Baulastverpflichtung müssen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte des Grundstückes sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Baulastverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und kann dann nach Terminabsprache von dem Baulastverpflichtenden vor der Bauaufsichtsbehörde unterzeichnet werden. Danach erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde die Eintragung in das Baulastenverzeichnis.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 14 Tagen
Kosten
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- Je nach Verwaltungsaufwand: 50,00€ bis 250,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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