Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Baulast Auskunft

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    nicht angegeben

    Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Baulastenauskünfte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78e475e5df2aaf6c4240bc50246817f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162 39-0

    Fax: 02162 39-1436

    E-Mail: post60@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baulast und Baulastenauskunft - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de