Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von

    • Abstandflächen
    • Zufahrten
    • Vereinigung von Flurstücken
    • Nutzungsbeschränkungen
    • überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
    • Brandschutzabständen
    • Stellplätzen

    Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab146b0a89e9cc6420d148a6b21182ec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Solingen Stadtdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290

    Fax: 0212 2904459

    E-Mail: bauaufsicht@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Für die Beantragung nutzen Sie gerne das nebenstehende Online-Formular "Antrag auf Eintragung einer Baulast". Zusätzlich sind Baulastpläne erforderlich, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Die Pläne können vom Stadtdienst Kataster der Stadt Solingen oder "öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren" erstellt werden. Die Pläne müssen im Original eingereicht werden.

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Bei der Erstellung der Antragsunterlagen ist die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de