Bauvorhaben
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, über dessen Bebaubarkeit Sie sich nicht sicher sind, weil es beispielsweise nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, so bietet sich für eine verbindliche Klärung dieser Frage das Vorbescheidsverfahren an (§ 77 BauO NRW).
Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als mögliche Kaufpartei stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümerin/ -eigentümer sind.
Grundsätzliche Bebaubarkeit
Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit zweifelhaft ist. Vor allem spielt die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks, nämlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, oft eine entscheidende Rolle. Müsste die Bauherrschaft hier jeweils einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Bauplänen einreichen, so wäre dies umständlich und Zeit raubend. Bei negativem Ausgang des Genehmigungsverfahrens wären oft beträchtliche Planungskosten umsonst gewesen. Gleiches gilt beim Erwerb eines Grundstücks: Stellt sich hier erst im konkreten Baugenehmigungsverfahren heraus, dass das Grundstück unbebaubar ist, so sind wertvolle Zeit und viel Geld (Kosten für Notar, Grunderwerbssteuer, Planung) verloren.
Einzelne Fragen
In solchen Fällen hilft der Vorbescheid. Nach § 77 BauO NRW kann die Bauherrschaft, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird, schriftlich einzelne Fragen des Bauvorhabens vorweg entscheiden lassen. Ist der Bauvorbescheid negativ, so ist er wie die Versagung der Baugenehmigung anfechtbar. Ist er positiv, so kann während seiner Geltungsdauer ein späterer Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der Bauvoranfrage waren. Dies gilt aber nur, wenn der spätere Bauantrag mit der dem Vorbescheid zugrunde liegenden Planung übereinstimmt.
Werden durch die Fragestellungen eines Vorbescheides Nachbarschaftsinteressen berührt, wird die Bauordnungsbehörde im Regelfall die Beteiligung dieser Nachbarschaft fordern. Dies liegt im Interesse der Bauherrschaft, da sich durch die Unterschrift der Nachbarschaft die Rechtssicherheit der Genehmigung wesentlich erhöht.
Gültigkeitsdauer eines Vorbescheids
Der Vorbescheid gilt im Allgemeinen drei Jahre.
Seine Geltung kann auf Antrag wiederholt um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn die Bauherrschaft dies vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids in Textform beantragt. (§ 77 BauO NRW)
Es sind nur die Bauvorlagen beizufügen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können.
Ihre Kontaktpersonen für die jeweiligen Baubezirke finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
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erforderliche Unterlagen
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Es sind nur die Bauvorlagen beizufügen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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