Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

    • die einzelnen Behinderungen,
    • den Grad der Behinderung (GdB) und
    • ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

    Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

    Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • vorzeitiger Bezug von Altersrente
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
    • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
    • Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
    • Gewährung von Blindengeld
    • Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
    • Rundfunkbeitragsermäßigung
    • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung

    Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • Bl - Blind
    • Gl - Gehörlos
    • TBl - Taubblind
    • Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

    Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d8b5b7faefc66d8bfa00b47bcd85c2e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste - Abteilung 501

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • bei Beantragung per Post: ausgefülltes Antragsformular
      Antragsvordrucke finden Sie im Bereich "Downloads" oder in den Verwaltungsgebäuden
      • Goetheplatz 1-4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen
      • Miselohestraße 4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen
      • Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen
    • aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre)
    • falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde; keine Röntgenbilder)
    • Benennung behandelnder Ärztinnen und Ärzte
    • bei ausländischen Personen: eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts
    • bei Beantragung durch eine vertetende Person: (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Sie können den Antrag online oder per Post stellen.

    Online:

    Nutzen Sie den Link im Bereich "Onlinedienste". Im Online-Formular tragen Sie alle benötigten Angaben ein und laden Nachweise hoch. 
    Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages. Die angezeigte Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Fax an die zuständige Einrichtung verschicken.

    Die eigenhändige Unterschrift ist aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise erforderlich.

    Per Post:

    Füllen Sie das Antragsformular aus. Verschicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Außenbriefkasten oder an der Information des Dienstegebäudes im Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen abgeben.

    Fristen

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    Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt).

    Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.

    Bearbeitungsdauer

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    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt drei bis fünf Monate.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de