Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

    • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
    • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    • H (Hilflos)
    • BL (Blind)
    • GL (Gehörlos)

    eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.

    Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.

    Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53f49de85acbc242ed66abb5d37f880b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    56-1-2 Schwerbehindertenausweise

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4980

    Fax: 0281 207-4054

    E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Kosten sind abhängig von der Gültigkeit der Wertmarke. Sie betragen seit dem 01.01.2021:
    • für die Einjahreswertmarke: 91,00€
    • für die Halbjahreswertmarke: 46,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Eine kostenlose Wertmarke erhalten Sie, wenn

    • in Ihrem Ausweis die Merkzeichen "H" oder "BL" eingetragen sind oder
    • Sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen beziehen:
      • Bürgergeldgesetz nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Bürgergeld nach § 19 ff SGB II - oder
      • Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - §§ 27 bis 40 und 41 bis 46 SGB XII - bzw. Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder
      • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder Leistungen nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG).

    Ausstellung eines neuen Beiblattes wegen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer

    Besitzen Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer darüber informiert, was Sie tun müssen, um die Freifahrt weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dieses Informationsschreibens.

    Verlust eines Beiblattes

    Nach schriftlicher Bestätigung, dass das Beiblatt mit Wertmarke verloren gegangen ist, kann ein Ersatzbeiblatt ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de