EinschulungsuntersuchungOnline erledigen

    Einschulungsuntersuchung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling im Gesundheitsamt eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Hierbei soll festgestellt werden, ob Ihr Kind in seiner gesamten Entwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder ob es zusätzliche Hilfe von Seiten eines Arztes oder Lehrers benötigt. Bitte buchen Sie selbst online einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes. Den Online-Kalender finden Sie rechts auf dieser Seite unter "Onlinedienstleistung". Bitte beachten Sie: Die online verfügbaren Termine finden im 20-Minuten-Takt statt und sind daher nur geeignet für diejenigen Kinder, bei denen wenig Förderbedarf und keine besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung bestehen. Bitte überlegen Sie daher vor einer Terminbuchung folgende Fragen: Bestehen erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung? In Einzelfällen kann der Schularzt/die Schulärztin eine entsprechende Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch empfehlen, über die dann die Schulleitung entscheidet. Besprechen Sie Ihren Rückstellungswunsch mit der Schulleitung. Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben. Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind von Anfang an einer besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützung bedarf (z. B. bei Vorliegen von deutlichen Sprach- oder Lernschwierigkeiten, körperlichen Behinderungen, schulrelevanten chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten)? Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben. Die Termine für die Online-Anmeldung werden ab Mitte August zur Buchung freigeschaltet sein. Die Untersuchungen beginnen am 18.09.2023. WICHTIG: Kommen Sie bitte möglichst pünktlich zum Termin, d.h. weder zu spät noch wesentlich zu früh, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Bitte kommen Sie alleine mit Ihrem Vorschulkind! Bringen Sie möglichst keine Geschwister oder weitere Begleitpersonen mit. Bitte sagen Sie den Termin per Email oder telefonisch ab, falls Sie oder Ihr Kind krank sind Sie aus anderen Gründen nicht erscheinen können (Tel: 02452-135367; Email: KJGD@kreis-heinsberg.de) Alle für die Schulärztin/den Schularzt wichtigen medizinischen Angaben sind auf dem Fragebogen (siehe Downloads) zusammengestellt. Bei der Beantwortung der Fragen bedarf es erfahrungsgemäß einiger Überlegung. Wir bitten Sie daher, den Fragebogen schon zu Hause auszufüllen und mitzubringen, um während der Einschulungsuntersuchung möglichst viel Zeit für Ihr Kind zu haben. Ihre Angaben erfolgen natürlich freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die bei der Untersuchung festgestellten Befunde werden ohne Angabe der Personalien anonymisiert an das Landeszentrum Gesundheit zur statistischen Auswertung weitergegeben. Im Einvernehmen mit Ihnen wird die Schule durch das "Schulärztliche Gutachten" lediglich über die Befunde unterrichtet, die für die Beurteilung der Schulfähigkeit notwendig sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_df56ba05b73c3905bb9eab7e4451286b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit: Vorsorgeheft (gelbes Untersuchungsheft) Impfpass den ausgefüllten Fragebogen (rechts auf der Seite unter "Downloads") den Beobachtungsbogen des Kindergartens (rechts auf der Seite unter "Downloads") eventuell vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, etc.) eine Vollmacht, falls Ihr Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird Brille, falls vorhanden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de