Einschulungsuntersuchung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes NRW und des Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem einzuschulenden Kind im Gesundheitsamt eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Zuständig für diese Untersuchung ist das für den Wohnort örtlich zuständige Gesundheitsamt. Hierbei soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder ob es zusätzliche Hilfe von Seiten eines Arztes oder Lehrers benötigt.
Bitte buchen Sie selbst online einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Den Online-Kalender finden Sie rechts auf dieser Seite unter "Onlinedienstleistung".
Bitte beachten Sie:
Die online verfügbaren Termine finden im 20-Minuten-Takt statt und sind daher nur geeignet für diejenigen Kinder, bei denen wenig Förderbedarf und keine besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung bestehen.
Bitte überlegen Sie daher vor einer Terminbuchung folgende Fragen:
- Bestehen erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung? In Einzelfällen kann der Schularzt/die Schulärztin eine entsprechende Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch empfehlen, über die dann die Schulleitung entscheidet.
- Besprechen Sie Ihren Rückstellungswunsch mit der Schulleitung.
- Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben.
- Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind von Anfang an einer besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützung bedarf (z. B. bei Vorliegen von deutlichen Sprach- oder Lernschwierigkeiten, körperlichen Behinderungen, schulrelevanten chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten)?
- Buchen Sie in diesem Fall KEINEN Online-Termin. Die Schulleitung wird Ihr Kind bei uns für einen separaten Termin anmelden, an dem wir mehr Zeit für Sie und Ihr Kind haben.
- Die Termine für die Online-Anmeldung werden ab Mitte Juli zur Buchung freigeschaltet sein. Die Untersuchungen beginnen am 02.09.2024.
WICHTIG:
- Kommen Sie bitte möglichst pünktlich zum Termin, d.h. weder zu spät noch wesentlich zu früh, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
- Bitte kommen Sie allein mit Ihrem Vorschulkind! Bringen Sie möglichst keine Geschwister oder weitere Begleitpersonen mit.
- Bitte sagen Sie den Termin per E-Mail oder telefonisch ab, falls
- Sie oder Ihr Kind krank sind
- Sie aus anderen Gründen nicht erscheinen können
Alle für die Schulärztin/den Schularzt wichtigen medizinischen Angaben sind auf dem Fragebogen (siehe Downloads) zusammengestellt. Bei der Beantwortung der Fragen bedarf es erfahrungsgemäß einiger Überlegung. Wir bitten Sie daher, den Fragebogen schon zu Hause auszufüllen und mitzubringen, um während der Einschulungsuntersuchung möglichst viel Zeit für Ihr Kind zu haben.
Ihre Angaben erfolgen natürlich freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die bei der Untersuchung festgestellten Befunde werden ohne Angabe der Personalien anonymisiert an das Landeszentrum Gesundheit zur statistischen Auswertung weitergegeben.
Im Einvernehmen mit Ihnen wird die Schule durch das "Schulärztliche Gutachten" lediglich über die Befunde unterrichtet, die für die Beurteilung der Schulfähigkeit notwendig sind.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Vorsorgeheft (gelbes Untersuchungsheft)
- Impfpass
- den ausgefüllten Fragebogen (rechts auf der Seite unter "Downloads")
- den Beobachtungsbogen des Kindergartens (rechts auf der Seite unter "Downloads")
- eventuell vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, etc.)
- eine Vollmacht, falls Ihr Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird
- einen Dolmetscher, falls Sie weder Deutsch noch Englisch sprechen
- Brille oder andere Hilfsmittel Ihres Kindes, falls vorhanden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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