Einschulungsuntersuchung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Informationen zur aktuellen Situation bezüglich der Schuleingangsuntersuchungen entnehmen Sie bitte dem " Infoblatt für die Eltern der EinschülerInnen für das Schuljahr 2024/25" in der rechten Spalte unter den Downloads.
Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend in allen Kommunen durch.
Die Schuleingangsuntersuchung gilt für Kinder, die:
- bis zum 30. September einschließlich sechs Jahre alt werden und somit schulpflichtig sind. Durch Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde werden Sie als Erziehungsberichtige über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr angeschrieben und um Anmeldung an einer Schule aufgefordert.
- auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen.
Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule. - im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Eine erneute Schuleingangsuntersuchung ist vor der Einschulung notwendig.
Einladung:
Eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung können Sie nur für Kind erhalten, wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule angemeldet haben. Ist dies erfolgt, erhalten die Eltern / Sorgeberechtigten per Post oder E-Mail eine Einladung mit dem Termin und Elternfragebögen.
Die Terminierung aller Einschulungskinder erstreckt sich von September bis Juli des Einschulungsjahres Ihres Kindes.
Besondere Unterstützung:
Schulpflichtige Kinder die in der Kita eine integrative oder heilpädagogische Förderung erhalten, können eine frühzeitige Schuleingangsuntersuchung erhalten. Die Eltern/Sorgeberechtigten können einen separaten Termin zur Schuleingangsuntersuchung beantragen.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie in unseren FAQs auf der rechten Seite. Für weitere Fragen oder Anliegen können Sie uns gerne über das Online Kontaktformular anschreiben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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