Einschulungsuntersuchung

    Einschulungsuntersuchung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Bevor Ihr Kind eingeschult wird, steht die Schuleingangsuntersuchung an: Ziel ist es, gesundheitliche, körperliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen für den Schulalltag rechtzeitig zu erkennen. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.

    Eingeladen werden alle schulpflichtigen Kinder, die bis zum 30. September (Stichtag NRW) des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

    Schwerpunkt der Untersuchung ist die Beurteilung der körperlichen Schulreife, sowie der schulrelevanten Fähigkeiten hinsichtlich der schulischen Anforderungen. Hierzu wurde ein standardisiertes sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) entwickelt, das in NRW flächendeckend durchgeführt wird. Des Weiteren soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den Schulanforderungen gewachsen oder besondere Förderung empfehlenswert ist.

    Im Schulärztlichen Gutachten werden die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung zusammengefasst und der Schule die für sie relevanten Untersuchungsbefunde mitgeteilt. Die Eltern erhalten eine Kopie des Schulärztlichen Gutachtens.

    Mit der Einladung zum Untersuchungstermin bekommen die Eltern einen Fragebogen zugeschickt, der nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt werden sollte. Die freiwilligen Angaben zur Gesundheit Ihres Kindes erleichtern der Schulärztin eine möglichst ganzheitliche Beurteilung.

    Was sollten Sie zur Untersuchung mitbringen?
    • gelbes Kinderuntersuchungsheft
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Fragebogen

    Falls vorhanden

    • ärztliche Atteste
    • Entwicklungsberichte des Kindergartens
    • vorhandene aktuelle Therapieberichte z.B. Logopädie, Ergotherapie, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)-Diagnostik etc.
    • Brille, Hilfsmittel

    Weitere Informationen zum Ablauf der Schuleingangsuntersuchung entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt.

    Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

    Sollte bei Ihrem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen und ein Antrag Ihrerseits gestellt sein, erhält das Gesundheitsamt vom Schulamt den Auftrag zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens.

    Terminvergabe, Dauer und Ort der Untersuchung

    Die Eltern bekommen eine schriftliche Einladung. Wir bitten Sie für die Untersuchung ca. 1,5 Stunden einzuplanen.

    Gesundheitsamt des Kreises Viersen
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Rathausmarkt 3
    41747 Viersen

    Bei Fragen zur Terminplanung wenden Sie sich bitte an die jeweilige (Kinder-)Krankenschwester oder den (Kinder-)Krankenpfleger.

    Bei Beratungsbedarf rund um die Einschulung oder während der Schullaufbahn Ihres Kindes können Sie unsere Teams gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

    Zu guter Letzt wünschen wir allen Schulanfängern schon jetzt einen guten Start und viel Freude beim Lernen!

    Online-Dienst

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    ID: L100002_84f340c2bf2026e4f3dab59ffaf11540

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53/2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de