Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Der/ die Antragsteller:in hat gesondert anzugeben, dass er eine erweiterte Auskunft benötigt. Es sind mindestens die folgenden Angaben über die angefragte Person zu machen, damit der/ die Gesuchte eindeutig identifiziert werden kann:- Familienname,
- Vorname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ein- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
- frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.
Die erweiterte Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder direkt online beantragen.
Den passenden Antrag finden Sie hier: Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Bezirksangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9101
Fax: 02381 17-2889
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
Amt für Bezirksangelegenheiten
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-9101
Fax: 02381 17-2889
Amt für Bezirksangelegenheiten
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-9101
Fax: 02381 17-2889
Amt für Bezirksangelegenheiten
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Telefon Festnetz: 02381 17-9101
Fax: 02381 17-2889
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
Bürgeramt Bockum-Hövel
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Hamm
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hamm