Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Es wird unterschieden zwischen einer

    • einfachen Melderegisterauskunft und einer
    • erweiterten Melderegisterauskunft.

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • letzte bekannte Anschrift.

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f03fb8ccb6c01a35c26d0b9fb1120758

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Einfache Melderegisterauskunft:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise, die eine berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Eine Auskunft aus dem Melderegister kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel die letzte bekannte Anschrift und das Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

    Seit dem 1. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Das Auskunftsersuchen kann vorzugsweise online, aber auch schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Lübbecke buchen Sie sich bitte vorab hier einen Termin.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Melderegisterauskunft für private Stellen

    Auf der melderechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlage bietet die AKDB mit ZEMA (zentrale einfache Melderegisterauskunft) die Möglichkeit, über ein Portal www.zemaonline.de Abfragen aus den zentralen Einwohnerteildatenbeständen im Service-Rechenzentrum der AKDB vorzunehmen. Durch die Verlinkung mit Meldedatenbeständen anderer Bundesländer ist auch eine länderübergreifende Suche über ein Portal möglich.
    Dem Portalverbund gehören derzeit die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, so dass bundesweit ca. 50 Millionen Einwohner beauskunftet werden können.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de