Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Einfache Melderegisterauskunft
Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über
- Familiennamen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften und
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einzelner bestimmter Einwohner erteilen.
Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche Auskunftsquelle.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften und
- Tag und Ort der Geburt sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- frühere Namen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- den Tag des Ein- und Auszuges
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person mitteilen.
Über Personen, die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Sollte nur ein Vor- und Familienname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Familiennamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag folgende Formulare:
Einfache Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Für eine zügige Bearbeitung senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular mit einem entsprechenden Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg, Verwendungszweck: PSK 43110001 020202, zu.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse (z. B. Mahnbescheid, Vollstreckungstitel o. ä.) nachzuweisen.
Hinweis: Das Ergebnis über den Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister wird nicht direkt, sondern nur auf dem Postweg erteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
ca. 14 Tage ab Eingang des Auskunftsersuchens
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg