Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Einfache Melderegisterauskunft

    Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad und
    • Anschriften

    einzelner bestimmter Einwohner erteilen.

    Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche Auskunftsquelle. Es dient grundsätzlich nur dienstlichen Zwecken, weshalb auch eine allgemeine Auskunftspflicht Privatpersonen gegenüber nicht begründet ist.

    Auskünfte werden aber in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verwaltungspraxis erteilt, soweit und solange die Auskunftsersuchen die gesetzlichen Aufgaben der Meldebehörde nicht behindern.

    Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person mit der von der Meldebehörde genannten Person identisch ist.

     

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Laut § 45 Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.

    Erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • den Familienstand
    • die Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • den Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort

     

    Selbstauskünfte

    Jede Person, die in Detmold gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

     

    Hinweis:

    Das Ergebnis über den Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister wird nicht direkt, sondern nur auf dem Postweg erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_39902f6de05b6560a6613a81fa874245

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person mitteilen.

    Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Sollte nur ein Vor- und Zuname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Zunamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Auskünfte können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.

    Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Detmold nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. 

    • einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
    • erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
    • Melderegisterauskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen 25,00 €
    • Melderegisterauskunft aus dem Stadtarchiv für Daten von 1874 bis 1986 15,00 €
    • sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Detmold gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben.

     

    Zahlungsmöglichkeiten:

    • Verrechnungsscheck der Anfrage beifügen oder
    • Überweisung auf ein Konto der Stadt Detmold (siehe u.a. Bankverbindungen)

     

    Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter

    IBAN: DE30 4765 0130 0000 0022 20, BIC: WELADE3LXXX

    Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold

    IBAN: DE57 4726 0121 0004 0408 00, BIC: DGPBDE3MXXX

    • Bitte das Sachkonto 43 11 0051 angeben
    • Bitte schicken Sie bei einer Überweisung der Gebühr die Kopie des Überweisungsauftrages als Zahlungsnachweis mit!!!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

     

    Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

    Bitte wenden Sie sich für Informationen an das Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online:

    d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de