Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Man unterscheidet zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft und
- erweiterter Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Einfache Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
Erweiterte Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Spenge
Folgende Gebühren werden erhoben
- einfache Meldregisterauskunft = 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft = 15,00 €
- für Auskünfte die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (z.B. Archivauskünfte) pro Betroffenen = 20,00 €
- für örtliche Ermittlungen pro Betroffenen = 35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Spenge