Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Einfache Online-Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz BMG)

    Beantragen Sie die Auskunft direkt hier im Bürgerportal und nutzen Sie die Vorteile unserer Onlinedienste.

    Wir geben Ihnen Auskunft über einzelne bestimmte (namentlich benannte) Einwohner/innen hinsichtlich

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • Anschriften,
    • sowie, sofern eine Person verstorben ist, diese Tatsache,

    wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthält, so dass die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familienname und möglichst das Geburtsdatum anzugeben.

    Nach § 44 Abs. 3 BMG ist eine einfache Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für gewerbliche Zwecke  (Werbung oder Adresshandel) zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
    Diese Einwilligung muss schriftlich bei der Auskunft verlangenden Stelle vorliegen, und kann im Zweifelsfall vor der Auskunftserteilung uns angefordert werden.

    Nach § 44 Abs. 4 BMG ist es verboten,

    • Daten einer Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Zwecks gewerblich zu nutzen,
    • entgegen der Erklärung nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 für gewerbliche Zwecke zu verwenden,
    • oder für Zwecke nach § 44 BMG Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 mit der Behauptung zu erlangen, die erforderliche Einwilligung nach Absatz 3 Satz 3 liege vor, obwohl sie der Auskunft verlangenden Person oder Stelle nicht vorliegt.



    Zur Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft klicken Sie bitte unten rechts bei Antragstellung auf den Link zum interaktiven Antragsformular.

    Im Rahmen der Online-Beantragung werden Sie zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 11 Euro aufgefordert, die Sie ebenfalls direkt im Online-Bezahlverfahren begleichen müssen.

    Zur schriftlichen Beantragung einer Melderegisterauskunft verwenden Sie bitte die unter Downloads hinterlegten PDF-Antragsformulare. Hinweise dazu und zur Vorab-Bezahlung entnehmen Sie vorher bitte der Seite " Hinweise zur Melderegisterauskunft".

    Hinweis:
    Diese Auskunft ersetzt nicht die in besonderen Verwaltungsverfahren notwendige Meldebescheinigung, die sie hier beantragen können.

    ACHTUNG! Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Ihnen, wenn von Ihnen gewünscht, das Ergebnis Ihrer Anfrage über das Bürgerportal-Postkorb zugestellt werden kann! Eine Benachrichtigung über die Bearbeitung/Statusänderung Ihres Auftrags wird Ihnen parallel dazu an Ihre E-Mail Adresse gesendet, mit welcher Sie sich im Bürgerportal angemeldet haben!
    Da es aber leider zur Zeit vermehrt vorkommt, dass unsere Benachrichtigungs E-Mails in den SPAM-Ordnern diverser Mail-Provider landen möchten wir Sie deshalb bitten, unabhängig von einer E-Mail Benachrichtigung regelmäßig Ihren Postkorb im Bürgerportal zu überwachen, damit Sie schnell auf die von uns erstellten Auskünfte zugreifen können.
    Es ist uns leider nicht möglich zu garantieren, dass normale von uns versendete E-Mails an Ihre E-Mail-Adresse auch wirklich ankommen, da Mail-Provider teilweise automatisch und nach uns nicht bekannten Regeln die eingehenden E-Mails filtern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e38f0f259987179e495f55370c88bed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3332

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    11 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de