Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person. Es gibt zwei Arten der Auskunft:
- einfache Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, gegebenenfalls der Hinweis "verstorben")
- erweiterte Melderegisterauskunft (zu den vorgenannten Daten zusätzlich möglich: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners)
Eine einfache Melderegisterauskunft kann von jeder Person oder Institution beantragt werden.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn der Nachfragende ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder ähnliches).
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6196
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bielefeld
11,00 € für einfache Melderegisterauskunft (bei mehreren gesuchten Personen pro Person)
15,00 € für erweiterte Melderegisterauskunft (bei mehreren gesuchten Personen pro Person)
Die Gebühr ist für jede Anfrage fällig, auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird oder die erteile Auskunft bereits bekannt ist.
Bei persönlicher Vorsprache ist die Zahlung bar oder mit EC-Karte möglich.
Bei der Online-Bestellung ist die Bezahlung per Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard), Kreditkarte, Paypal möglich.
Stehen Ihnen diese Bezahlmöglichkeiten nicht zur Verfügung, können Sie auch per Überweisung bezahlen.
Bei schriftlichen Anfragen muss die Gebühr vorab überwiesen werden oder per Verrechnungsscheck mit der Anfrage beglichen werden.
Bitte verwenden Sie für die Überweisung folgende Daten:
Empfänger: Stadt Bielefeld
IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26
BIC/Swift-Code: SPBIDE3BXXX
bei der Sparkasse Bielefeld
Verwendungszweck: 1.9999.150006.5 und Name des Antragstellers
Vor der Auskunftserteilung muss die entsprechende Gebühr eingegangen bzw. beglichen sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld