Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 BMG. Sie können Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten.
Es werden möglichst präzise Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person (z.B. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, letzte bekannte Anschrift) benötigt, um eine Auskunft erteilen zu können.
Online Antrag
Für die Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen ein Onlinedienste zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Troisdorf
Automatisierte Melderegisterauskunft gem. § 49 BMG: 6,- €
Sie ist bei persönlichem Ersuchen fällig bei Vorsprache (bar oder EC), bei Online-Anfragen wird die Gebühr direkt über die Online-Bezahlfunktion entrichtet.
Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister gem. § 44, 45 und § 13 (2) BMG kann erst erteilt werden, wenn nachweislich die dafür vorgeschriebene Gebühr beglichen worden ist.
Die Begleichung der Gebühr durch Nachnahme, Briefmarken oder per Rechnungsstellung ist wegen der damit verbundenen hohen Kosten und des nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Die Auskunftsgebühr beträgt
- pro einfache Melderegisterauskunft gem. § 44 BMG: 11,00 €
- pro erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 BMG: 15,00 €
- pro Archivauskunft gem. § 13 (2) BMG: 20,00 €
Hier handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr - keine Erfolgsgebühr!
Die Gebühr kann durch Scheck oder Überweisung entrichtet werden. Überweisungen sind auf eines der Konten der Stadt Troisdorf
-
Kreissparkasse Köln
IBAN DE61 3705 0299 0006 0010 93, BIC COKSDE33XXX -
VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN DE33 3706 9520 1101 6950 14, BIC GENODED1RST
unter Angabe des Verwendungszwecks SA300014 unter Angabe des Namens und Vornamens der gesuchten Person möglich.
Ein Nachweis über die erfolgte Überweisung ist der Anfrage beizufügen.
Eingehende Anfragen auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister ohne eines entsprechenden Nachweises über die Zahlung der Gebühr oder Schecks in Höhe der anfallenden Gebühr werden unbeantwortet zurückgesandt. Die Anfrage kann unter Vorlage eines Zahlungsnachweises oder durch Einreichung eines Schecks erneut gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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