Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde zu beantragen - der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden.

    Alternativ ist bei der einfachen Melderegisterauskunft auch ein Online-Antrag möglich. 

    Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden. Folgende Daten werden übermittelt:

    Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand,
    • Geschlecht,
    • Sterbetag und -ort.

    Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b986f29830c93a0889d0c8a82f82548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft (elektronische Direktauskunft): 6 Euro
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de