Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Derzeitige Anschriften
5. Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Alfter. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Gemeinde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erwachsen kann.
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie dies im Online-Dienst angeben. Sie müssen auch angeben, für welchen gewerblichen Zweck die Daten genutzt werden. Auch die Verwendung der Melderegisterauskunft für Werbung oder Adresshandel muss angegeben werden. Im Fall der Verwendung für Werbung oder Adresshandel muss eine Einwilligungserklärung der betroffenen Person im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 6484-214
E-Mail: buergerbuero@alfter.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Hinweise für Alfter
Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:
Familienname und Vorname(n)
sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: Letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)
Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:
Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:
-
- Alfter, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
- Der Ort aus dem der Zuzug nach Alfter erfolgte.
Die Gemeinde Alfter kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Alfter
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Hinweis zu Negativ-Auskünften:
Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
- die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
- Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- und Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Antworten des Bundesministerium des Innern auf häufig gestellte Fragen zum Meldewesen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Alfter