Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    1. Familienname
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Derzeitige Anschriften
    5. Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Alfter. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Gemeinde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie dies im Online-Dienst angeben. Sie müssen auch angeben, für welchen gewerblichen Zweck die Daten genutzt werden. Auch die Verwendung der Melderegisterauskunft für Werbung oder Adresshandel muss angegeben werden. Im Fall der Verwendung für Werbung oder Adresshandel muss eine Einwilligungserklärung der betroffenen Person im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e70210e0644533efdff190b833da1b99

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:

    Familienname und Vorname(n)
    sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
    - Kriterium 1: Geburtsdatum
    - Kriterium 2: Letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)

    Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:

    Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:

      • Alfter, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
      • Der Ort aus dem der Zuzug nach Alfter erfolgte.

    Die Gemeinde Alfter kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.

    Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Hinweis zu Negativ-Auskünften:

    Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn

    • die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
    • die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
    • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
    • Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- und Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.

    Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Antworten des Bundesministerium des Innern auf häufig gestellte Fragen zum Meldewesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de