Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Einfache Melderegisterauskunft gemäß §44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie entweder online über unsere Webseite oder beim Einwohnermeldeamt im Rathaus beantragen. Die Kosten pro gesuchter Person betragen jeweils elf Euro. Bei Online-Anträgen erhalten Sie das Ergebnis der Auskunft nach einer Bearbeitungsdauer von drei bis sieben Arbeitstagen per Post oder per Fax. In beiden Fällen erhalten Sie einen Melderegisterauszug in Papierform mit folgenden Daten zur gesuchten Person:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften
- Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß §45 BMG
Sofern Sie ein berechtigtes (z.B. Bonitätsprüfung) oder ein rechtliches Interesse (z.B. Mahn- bzw. Klageverfahren) glaubhaft machen können, besteht außerdem die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt eine erweitere Melderegisterauskunft zu beantragen. Hierbei ist ein Nachweis über das maßgebliche Interesse vorzulegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Arbeitstagen. Eine erweitere Melderegisterauskunft kostet fünfzehn Euro pro gesuchter Person und kann folgende Informationen umfassen:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften
- Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
- Frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Automatisierte Melderegisterauskunft gemäß §49 BMG
Des Weiteren können Sie online über unsere Webseite eine automatisierte Auskunft beantragen. Diese kostet sechs Euro pro gesuchter Person und umfasst dieselben Daten wie die einfache Melderegisterauskunft nach §44 BMG, erfolgt aber voll automatisiert. Das Ergebnis Ihrer Anfrage wird Ihnen in diesem Fall unmittelbar nach dem Bezahlen auf dem Bildschirm angezeigt
Hinweise
Bei allen schriftlichen, automatisierten und (fern-)mündlichen Melderegisteranfragen ist von der Auskunft suchenden Person/Stelle ist anzugeben, ob die Daten zur privaten oder gewerblichen Nutzung benötigt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung ist ferner der Nutzungszweck plausibel anzugeben (§44 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die fällige Gebühr wird auch erhoben, wenn die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird, die von Ihnen gesuchte Person aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann, Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann (sogenannte Negativ Auskunft).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lindlar
Einfache Melderegisterauskunft gemäß §44 Bundesmeldegesetz (BMG): Drei bis sieben Arbeitstage
Automatisierte Melderegisterauskunft gemäß §49 BMG: Das Ergebnis Ihrer Anfrage wird Ihnen unmittelbar nach dem Bezahlen auf dem Bildschirm angezeigt angezeigt
Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß §45 BMG: Drei bis sieben Arbeitstagen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lindlar