Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Das Melderegister ist ein behördliches, nichtöffentliches Register. Die Meldebehörde kann jedoch nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anschriften- und Namensauskünften, die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft,  unterschieden. Die Auskünfte beziehen sich stets auf die dem Bürgeramt gemeldeten bekannten aktuellen Namen oder Anschriften.

    Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsjahr oder Geburtsdatum.

    Anschriften- oder Namensauskunft (einfache Melderegisterauskunft) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister Auskünfte:

    • Vor- und Familienname
    • Anschrift
    • Gegebenenfalls Doktorgrad

    Auskünfte über weitere Daten (erweiterte Melderegisterauskunft)
    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) glaubhaft gemacht wird:

    • Tag und Ort der Geburt
    • Frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten 
    • Frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • Gesetzlicher Vertreter
    • Sterbetag und -ort

    Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgeramt den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung. Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger vom Bürgeramt unter Angabe des Datenempfängers unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.

    Auskünfte für gewerbliche Großempfänger

    Für gewerbliche Großempfänger, die regelmäßig eine Vielzahl von einfachen Melderegisterauskünften benötigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich bei "ZEMA" zu registrieren, um Auskünfte zeit- und kostensparend nach den höchsten Sicherheitsstandards digital zu beantragen und zu erhalten.

    Auskünfte für Behörden

    Die Datenübermittlung an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Erteilung von Auskünften an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Datenübermittlungen an Behörden sind daher nicht von den auf dieser Seite genannten Regelungen betroffen.

    Behörden müssen Auskünfte über das Meldebehördenportal NRW beantragen. Falls eine Abfrage über das Meldebehördenportal nicht möglich ist, ist die Anfrage schriftlich zu übersenden.

    Unterschied zur Meldebescheinigung

    Von der Beantragung von Melderegisterauskünften über die eigene Person wird abgeraten, da diese in der Regel nicht die von Behörden oder privaten Stellen verlangten Meldebescheinigungen ersetzen. Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie benötigen. Im Falle der Beantragung einer Melderegisterauskunft ist eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühren nicht möglich, auch wenn sich herausstellt, dass eine Meldebescheinigung benötigt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e4a41298d4a0faec8a60eebc0d42de99

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Online-Antrag

    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

    Persönlicher Antrag

    • Ausweisdokument
    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

    Schriftlicher Antrag

    • formloser Antrag
    • Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung
    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Für die Beantragung über die Online-Dienstleistung wird ein Servicekonto benötigt. Hier können Sie sich registrieren. Für diese Dienstleistung ist ein Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweisdokumentes notwendig.

    Sparen Sie sich die Wartezeit und nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de