Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Einfache Melderegisterauskunft
Das Bürgerbüro darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner*innen der Gemeinde erteilen, es sei denn, eine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können, werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft (gemäß §44 Bundesmeldegesetz).
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit Sie bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, können Ihnen zusätzlich zu der einfachen Melderegister-Auskunft auch folgende Daten einer einzelnen, bestimmten Person (benötigte Angaben s. o.) mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter*innen
- Staatsangehörigkeiten
- früherer Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten zum Beispiel ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger/zur Nachlasspflegerin, bei Hauseigentümer*innen der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
Meldedaten über Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, werden in einem gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft aus diesem Archivbestand ist nur möglich, wenn die betreffende Person noch nicht länger als 50 Jahre verzogen oder verstorben ist.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- ausgefüllter Antrag zur Melderegisterauskunft (s. Downloads)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Gebühren:
- Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 EUR
- Auskunft aus Archivdatei: 15,00 EUR (ab 1983) bzw. 50,00 EUR (vor 1983)
Zahlungsarten:
- Bar,
- EC-Card,
- Verrechnungsscheck oder
- per Vorab-Überweisung.
Bei Vorab-Überweisungen ist die Kopie des quittierten Überweisungsbeleges oder der Kontobelastung dem Antrag beizufügen. Der Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder überwiesen wurde, reicht nicht aus.
Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Leverkusen
IBAN: DE 84 3755 1440 0100 0002 07
SWIFT-BIC: WELADEDLLEV
Verwendungszweck: VG 89 00000 43 516
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen