Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Dazu stellen Sie eine persönliche (keine telefonische) oder schriftliche Anfrage an das Team Bürgerdienste/Standesamt. Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.

    Die Stadt Wesel bietet "Großkunden" die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte über ein Internetportal einzuholen (Gebühr: 6,00€). Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.d-nrw.de sowie http://www.zemaonline.de .

    Sollte die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt werden, muss der entsprechende Zweck angegeben werden. Außerdem muss in diesem Fall erklärt werden, ob die Auskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels benötigt wird. Wird die Auskunft für einen solchen zweck benötigt, muss die Einwilligung der gesuchten Person vorliegen.

    Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, erhalten eine erweitere Melderegisterauskunft. Diese Auskunftsart kann neben den oben genannten Angaben z.B. Geburtsdaten, früheren Familiennamen oder Angaben zu früheren Anschriften enthalten.

    Das rechtliche oder berechtigte Interesse ist z.B. durch einen Titel (Mahnbescheid o.ä.) nachzuweisen. Für die erweiterte Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Es besteht auch die Möglichkeit, Ermittlungen im Meldearchiv oder ggf. auch örtlich durchzuführen (40,00 - 100,00€).

    Hinweise zur Gebühreneinzahlung

    Zahlungen sollten nach Möglichkeit bar, oder per Verrechnungsscheck erfolgen. Briefmarken sind als Zahlungsmittel nicht zulässig.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_42b54747425ec399bc6ff25e4376f3b0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Bürgerdienste / Standesamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02 81 / 2 03 26 00

    Fax: 02 81 / 20 34 97 40

    E-Mail: buergerservice@wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de