Melderegisterauskunft Erteilung

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Neu: Über das Serviceportal der Stadt Velbert können Sie eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen.

    Sie können eine einfache Melderegisterauskunft kostenpflichtig über den Link unter Onlinedienstleistungen  beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet. Die einfache Melderegisterauskunft wird nach Prüfung und Zahlung der Gebühr sofort abrufbereit zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung der Gebühr kann per Online-Überweisung giropay, PayPal oder Kreditkarte Visa/Mastercard erfolgen.

    Sie brauchen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben?
    Dann haben Sie die Möglichkeit, die letzte in Velbert gespeicherte Anschrift auf Antrag zu erfahren.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
    - Vornamen und Familiennamen
    - Doktorgrad
    - letzte in Velbert bekannte Anschrift

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Soweit es sich beispielsweise nicht nur um ein Klassentreffen handelt, sondern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Ihnen über die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft hinaus weitere melderechtliche Daten zu der gesuchten Person mitgeteilt werden.
    Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemacht haben.

    Archivauskunft

    Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Velbert wohnhaft war und danach verzogen ist? Für Auskünfte aus der Altkartei bedarf es in der Regel einer Archivauskunft. Da für eine Archivauskunft eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen, und es fallen höhere Gebühren an. Die Gebühren werden Ihnen direkt vom Archiv in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahrt werden dürfen.

    Vorsprache / schriftliche Anfrage

    Sie können für Ihre Anfrage im Servicebüro vorsprechen oder schriftlich an die Stadt Velbert, 4.2.1 Servicebüro, Thomasstr. 1, 42551 Velbert richten. Außerdem besteht die Möglichkeit die einfache Melderegisterauskunft online zu beantragen.
    Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
    Bei schriftlichen Anfragen sind die Gebühren im Voraus für jede angefragte Person in Form eines Verrechnungsschecks oder per Überweisung zugunsten der Stadtkasse Velbert auf das Konto der Sparkasse HRV, IBAN: DE48 3345 0000 0026 2004 85, BIC: WELADED1VEL mit folgendem Buchungstext einzuzahlen:
    PK 11070018 + "Name der gesuchten Person"
    Bitte senden Sie uns eine Überweisungsbestätigung zusammen mit Ihrer Anfrage zu.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_526bfae24a31c05d25b91377bb1ea0ff

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    Fax: 02051 26-2327

    E-Mail: servicebuero@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    • ein formloser Antrag mit den Meldedaten der Person, soweit diese Ihnen bekannt sind (siehe unter "Angaben zur gesuchten Person")
    • Bestätigung im Antrag, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen
    • Angaben zur gesuchten Person für die eindeutige Identifikation der von Ihnen gesuchten Person müssen Sie folgende melderechtliche Angaben der Person mitteilen:
      - Familienname
      - Vorname
      - Geburtsdatum
      - letzte Ihnen bekannte Anschrift in Velbert

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Die einfache Melderegisterauskunft wird bei Online-Beantragung nach Prüfung und Bezahlung sofort abrufbereit zur Verfügung gestellt.

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de