Meldeauskunft erhalten
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden. Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand, Ihre Staatsangehörigkeit oder das Einzugs- oder Auszugsdatum,.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Für die Beantragung online benötigen Sie Ihren Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte ("elektronische Identitäts"-Karte) mit eingeschalteter eID-Funktion.
- Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). Sofern Sie eine dritte Person mit der Beantragung bevollmächtigen wollen, benötigt diese eine qualifizierte Vollmacht von Ihnen sowie Ihren Personalausweis.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
o der Vor- und Familienname,
o das Geburtsdatum,
o das Geschlecht oder
o eine Anschrift. - Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heiligenhaus
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Hinweise für Heiligenhaus
Bei persönlicher Beantragung wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort persönlich ausgehändigt, bei schriftlicher oder Online-Beantragung erhalten Sie sie ein paar Tage später an Ihre postalische Anschrift zugeschickt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heiligenhaus
- Daten zur Staats- und Religionszugehörigkeit, zum Familienstand sowie zum Meldezeitraum werden in der Regel nur bei einer Aufenthaltsbescheinigung zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Beantragung online ein geeignetes PDF-Programm benötigen, falls Sie sich die Unterlagen ausdrucken wollen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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