Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Meldeauskunft erhalten

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Für die einfache Melderegisterauskunft existiert ein Online-Verfahren, die elektronische Melderegisterauskunft, kurz: EMRA. Hierbei wird, sofern möglich, die Auskunft sofort erteilt. Die Gebühr beträgt 6 Euro und ist gegenüber der Auskunft auf dem schriftlichen Weg (11 Euro) daher weitaus günstiger.

    Die Online Auskunft - Der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg zur Melderegisterauskunft

    Die Melderegisterauskunft online wird elektronisch über verschlüsselte Verfahren erteilt. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als eine schriftliche Anfrage. Bei der elektronischen Melderegisterauskunft ist eine Bezahlung online nur per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich.

     

    Neue Anfragen müssen zwingend über die neue Version gestellt werden, hierzu ist eine erneute Registrierung notwendig.

    Hinweis: Behörden und behördenähnliche Einrichtungen können nicht mehr gebührenfrei über die elektronische Melderegisterauskunft Auskünfte erhalten, nutzen Sie hierzu bitte das Meldeportal für Behörden oder stellen Ihr Auskunftsersuchen per Mail an: buergeramt@essen.de, per Fax an +49201-8833218 oder per Post an das Bürgeramt Gildehof, Hollestr. 3, 45127 Essen.

    Sofern Sie über die alte Version Anfragen gestellt haben, können Sie die Antworten vorübergehend noch über folgende Links abrufen:

    Die Gebühr für die Online Auskunft beträgt je 6 Euro bei automatisierter Auskunftserteilung.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Die Gebühr bei einer erweiterten Auskunft beträgt 15 Euro.

    Wichtiger Hinweis

    Eine Melderegisterauskunft ist keine Meldebescheinigung. Sofern Sie eine Meldebescheinigung benötigen, sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises bei einem Essener Bürgeramt vor. Die Gebühr beträgt 9 Euro.

    Hintergrund:

    Aus dem Melderegister können im Rahmen einer Melderegisterauskunft eingeschränkt Auskünfte erteilt werden. Bestimmte Daten von weggezogenen oder verstorbenen Personen werden nach Ablauf unterschiedlicher Fristen gelöscht. Spätestens nach 50 Jahren ist eine Person im Melderegister nicht mehr vorhanden, Auskünfte für ältere Daten können dann nur noch vom Stadtarchiv erteilt werden, sofern vorhanden.

    Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften. Es muss bei jeder Anfrage versichert werden, ob und wenn ja welcher gewerbliche Zweck vorliegt sowie dass die Auskunft nicht für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet wird. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden; Auskünfte über Firmen aus dem Gewerberegister sind beim Steueramt erhältlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ed893f0affc7f68f501cce6020d944d7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833278

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833287

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833248

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§ 44-52 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    · Automatisiert: Sofort

    · Schriftliche Anfrage: bis zu 3 Monate

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de