Blindengeld beantragen
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021