Blindengeld

    Blindengeld beantragen

    Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (In der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
    • Nachweis über die Erblindung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Erblindung
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Tbl (taub-blind)
    • Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung:  Heimnachweis (wenn Sie in einem Heim oder in einer Pflegeeinrichtung leben), Anlage zum Antrag, die Sie durch das Heim oder die Pflegeeinrichtung ausfüllen lassen müssen.
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
    • Bei Vorliegen eines Pflegegrades: Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Beihilfe- /Fürsorgestelle des Sozialamtes

    Voraussetzungen

    Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Fristen

    Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/blind_sehbehindert/ Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html AMD-Netz e.V.: https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de