BlindengeldOnline erledigen

    Blindengeld beantragen

    Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt - A 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt - A 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt - A 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Fristen

    Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Kosten

    keine; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/blind_sehbehindert/ Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html AMD-Netz e.V.: https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de