Blindengeld beantragen
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
Anspruchsberechtigt sind Blinde, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Die Leistungen sind eingestuft nach Altersklassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021