Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Sie wohnen in Bielefeld und haben ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuletzt in Bielefeld zugelassen war, erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen. Der Halterwechsel muss unverzüglich der Zulassungsbehörde bekannt gegeben werden.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_27ea4565e022574a1e3a3b0161b55b9c

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulusstraße 8

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3337

    E-Mail: kfz@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      oder
      Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      oder
      Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung)
    • die bisherigen Kennzeichen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
    • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
    • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
    • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
      • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
      • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
      • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 12 Monate), wenn auf eine Einzelfirma angemeldet werden soll
      • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten sowie Vorlage der Fahrerlaubnis oder Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal aG, Bl, H, G, Gl oder einem orangenem Flächenaufdruck ohne Merkzeichen
      • Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
    • Identitätsnachweis für juristische Personen:
      • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
      • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug mit Briefkopf und Absenderangabe und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
      • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe oder Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
    • Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR):
      • Ausweisdokument (siehe auch Identitätsnachweis für natürliche Personen) der verantwortlichen Person und der weiteren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter genügt in Kopie. Die Benennung der verantwortlichen Person erfolgt durch eine Einverständniserklärung
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieses SEPA-Lastschriftmandates darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
    • Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie.
    • WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Der Hauptwohnsitz ist in Bielefeld.
    • Die Hauptuntersuchung ist gültig.
    • Die Halterin bzw. der Halter hat keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände.
    • Bei Zulassungen auf Einzelfirmen, GbR´s, Sozietäten und Freiberufler ist die Anschrift der Firma maßgebend.
    • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Bielefeld haben.
    • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • persönlich mit Termin
    • Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.
    • Eventuell müssen für den Halterwechsel neue Kennzeichen beim Schilderdienst geprägt werden.
      Schilderdienste befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörde und haben während der Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde ebenfalls geöffnet.
       
    • unter bestimmten Voraussetzungen ist ein internetbasierter Halterwechsel möglich

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Ummeldung ist unbefristet.
    Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
     

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de