Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Siw wollen Ihr abmeldetes Fahrzeug wieder in Solingen mit dem ehemaligen Kennzeichen zulassen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cadd19a38efb453030ac35c750706347

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-12 Bürgerservice Fahrzeugzulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3676

    Fax: 0212 290-3679

    E-Mail: zulassung-ikfz@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ,- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und  falls erforderlich,vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung(SP)  -Zulassungsbescheinigung Teil I  mit Sicherheitscode (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf),-  Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf), -bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf) - IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
    • Bürgerinnen und Bürger müssen sich in i-Kfz Stufe 4 beim Start des i-Kfz-Prozesses mit der BundID und der damit verbundenen eID authentifizieren.
    • Juristische Personen müssen sich beim Start des i-Kfz-Prozesses mit dem Unternehmenskonto und zugehörigem Elster-Zertifikat authentifizieren
    • IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
    KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Nach Antragsbearbeitung bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugplaketten spätestens nach sechs Kalendertagen per Postzustellungsurkunde dem Antragsteller zugestellt

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Rechtliche Wirkung der Zulassung tritt durch einen Portalbescheid und dem vorläufigen Zulassungsnachweis, der binnen 30 Minuten abgerufen werden muss, sofort ein

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de