Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung

    Förmliche Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Auslandscheidung wird in folgenden Kategorien unterschieden:

    • Scheidung innerhalb der Europäischen Union (EU)
    • Scheidung in allen übrigen ausländischen Ländern außerhalb der EU
    • Privatscheidungen (z. B. vor einem ausländischen Standesamt oder ausländischem Notar)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cea1a7827aeda70def8c5190caf0f307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung ist sehr individuell geprägt. Was für Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung hängt unter anderem auch von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Deshalb wäre es gut, wenn Sie uns hier kontaktieren würden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen und der eingereichten Unterlagen wird der früheren Ehepartnerin bzw. dem früheren Ehepartner der Antragstellerin bzw. des Antragstellers rechtliches Gehör gewährt.

    • Hierbei wird eine Anhörungsfrist gesetzt.
    • Um die gebotene Anhörung durchführen zu können, wird daher stets die aktuelle und zustellungsfähige Anschrift der früheren Ehepartnerin bzw. des früheren Ehepartners benötigt. Zustellungsfähig bedeutet, dass die Anschrift vollständig anzugeben ist (aktueller Familienname, Straßenbezeichnung, Haus- und gegebenenfalls Wohnungsnummer, Postleitzahl etc.).
    • Hat der anzuhörende Beteiligte seinen Wohnsitz im Ausland, ist die Anschrift zumindest in der internationalen Postsprache (Französisch) und gegebenenfalls zusätzlich in Schrift und Sprache des Empfangslandes anzugeben.
    • Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann zu einer Aufhebung des Bescheides führen.
    • Die antragstellende Person hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Anschrift zu ermitteln. Sollte die Anschrift dennoch nicht ermittelbar sein, ist die Unmöglichkeit ihrer Beibringung nachzuweisen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb können wir Ihnen leider keine Bearbeitungsdauer nennen.

    Kosten

    • Für die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung vorliegen: EUR 15,00 bis EUR 305,00
    • Bei der Bemessung der Gebühr werden insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, Umfang und Schwierigkeit der Amtshandlung sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person berücksichtigt.
    • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Anerkennungsentscheidung, mindestens aber EUR 15,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über den Antrag wird in einem schriftlichen Verfahren entschieden. Auch bei Abgabe von Anträgen/Unterlagen während der Öffnungszeiten erfolgt keine sofortige Prüfung. Die Verfahren werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Von telefonischen Sachstandsanfragen sollte abgesehen werden, um eine zügige und kontinuierliche Bearbeitung aller eingehenden Anträge zu gewährleisten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ob und wie eine ausländische Scheidung hier im Standesamt beurteilt oder auch anerkannt werden kann, hängt ebenfalls von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. In manchen Fällen muss hier das Oberlandesgericht in Düsseldorf zur Entscheidung herangezogen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de