Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).
Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werne
- Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG)
- Grundsteuergesetz (GG)
- Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Werne (PDF) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Werne
Finanzamt
Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass die Grundsteuer ab 01. Januar 2025 auf Grundlage eines neuen Rechtsstandes erhoben wird. Basis ist dann statt des Einheitswertes der neu ermittelte Grundsteuerwert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Stadt Werne kann zu dem Verfahren leider keine Auskünfte erteilen.
Stadt Werne
Die Stadt Werne wendet im Anschluss den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B auf den vom Finanzamt festgestellten Wert an und erlässt daraufhin den Grundsteuerbescheid bzw. Grundbesitzabgabenbescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Werne
Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
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