Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).

    Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

    Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsteuer - Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    E-Mail: grundbesitzabgaben@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-389

    E-Mail: steuern@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werne

    Finanzamt

    Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).

    Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass die Grundsteuer ab 01. Januar 2025 auf Grundlage eines neuen Rechtsstandes erhoben wird. Basis ist dann statt des Einheitswertes der neu ermittelte Grundsteuerwert.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Stadt Werne kann zu dem Verfahren leider keine Auskünfte erteilen.

    Stadt Werne

    Die Stadt Werne wendet im Anschluss den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B auf den vom Finanzamt festgestellten Wert an und erlässt daraufhin den Grundsteuerbescheid bzw. Grundbesitzabgabenbescheid.

     

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge). Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Werne unter:

    https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/grundbesitzabgaben-grundsteuer.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de